StVO-widriges Parken in engen Straßen soll in Kleinmachnow künftig geahndet werden, Foto: Gemeinde Kleinmachnow
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Testgebiet für Halteverbot in engen Straßen startet

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Seit dieser Woche werden Falschparker in den engen Straßen eines Testgebietes in Kleinmachnow verwarnt. Die Reaktionen darauf sind unterschiedlich.

Die Straßen Heidefeld, Märkische Heide, Heidereiterweg, Lupinenschlag, Haberfeld, Sperberfeld, Grasweg und Waldwinkel gelten nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) als „enge Straßen“, in denen ein absolutes Haltverbot besteht. Zur Klarstellung wurde nun zur Verdeutlichung das gesamte Gebiet als Haltverbotszone ausgeschildert.

Um dennoch Stellplätze für Besucher bereitzustellen, wurden gleichzeitig 191 Parkflächen ausgewiesen. Hier darf werktags von 7 bis 19 Uhr jeweils drei Stunden mit zwei Rädern auf dem Gehweg geparkt werden, außerhalb dieser Zeit gelten keine Einschränkungen.

Die Reaktionen in den sozialen Medien sind kontrovers. „Ich finde es sehr gut“, schreibt etwa eine Userin auf Facebook. „Die meisten, die da parken, haben einen Stellplatz auf dem eigenen Grundstück und nur aus Bequemlichkeit parken sie die ganze Straße voll, so dass man da nicht mehr durchfahren kann.“ Ihr wird entgegnet: „Ihre Handwerker und Gäste parken alle auf Ihrem Grundstück? Sie müssen ja ein riesiges Grundstück haben.“

Doch auch andere zeigen Verständnis: „War doch lange angekündigt, dass das nach und nach für die schmalsten Straßen in Kleinmachnow kommt und finde ich auch absolut richtig so. Schon als Pkw-Fahrer hat man öfter Probleme, in den schmalen Straßen irgendwie durchzukommen. Für Rettungsfahrzeuge ist es an manchen Stellen schlicht unmöglich.“

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Eine Userin kritisiert: „Es gibt kein Argument, warum nicht durchgängig einseitig geparkt werden darf. Auf die Frage, warum man es nicht kann, hat die verantwortliche Dame vom Ordnungsamt schlicht geantwortet: ,Ich hätte es auch ganz verbieten können.’“

Vorschrift laut StVO

Laut StVO besteht in engen Straßen mit einer Restfahrbahnbreite neben dem geparkten Auto von weniger als 3,05 Metern ein Haltverbot, gegenüber von Ein- und Ausfahrten müssen sogar 3,50 Meter bleiben. Müllfahrzeuge, Rettungswagen und Feuerwehr haben zunehmend Probleme, diese engen Straßen zu durchqueren, ohne Schäden an den eigenen oder geparkten Autos zu riskieren. Auch werden die Gehwege beschädigt, da die schweren Fahrzeuge diese nutzen müssen, um durchzukommen. Darum hat Kleinmachnow beschlossen, die StVO künftig durchzusetzen.

Fotos: Gemeinde Kleinmachnow