ICE-Züge, Foto: jHennig/Pixabay
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ICE-Werk: Bahn hat noch keine Unterlagen eingereicht

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Weiterhin sind noch keine Unterlagen für eine Prüfung, ob ein ICE-Werk am Standort in Rieselfeldern neben Sputendorf machbar wäre, bei der brandenburgischen Landesregierung eingelangt. Das ergab die Antwort auf eine kleine Anfrage im Januar, die von Marlen Block (Die Linke) gestellt wurde. 

Insgesamt 13 Fragen hat Block gestellt, Neues erfuhr sie aus dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung nicht wirklich. So wurde ihr erklärt, dass nicht bekannt sei, ob die DB an den Planungen für ein ICE-Instandhaltungswerk im Raum Raum Berlin festhält oder welche Standortvarianten sie im Blick hat. Die Abgeordnete wollte auch konkret wissen, ob weiterhin an Stahnsdorf/Sputendorf festgehalten wird und aus welchen Gründen sich die Bahn für diesen und gegen anderen Standorte entschieden hat.

Raumverträglichkeitsprüfung noch nicht beantragt

Auf die Frage, ob die DB in der Zwischenzeit die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens beantragt habe, wurde ihr mitgeteilt, dass dieses seit 28. September des Vorjahres durch die Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) ersetzt wurde. Eine solche werde bei Vorhaben durchgeführt, wenn sie im Einzelfall raumbedeutsam seien und überörtliche Bedeutung haben. Die zuständige Behörde habe eine RVP einzuleiten, “wenn sie erwartet, dass das Vorhaben zu raumbedeutsamen Konflikten mit den Erfordernissen der Raumordnung oder mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen führen wird”.

Die Einleitung setze das Vorliegen qualifizierter Unterlagen vor. Der Landesregierung würden aber keine Unterlagen vorliegen, “die die Durchführung einer RVP ermöglichen”, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage.

Öffentlichkeit wird “frühzeitig beteiligt”

Generell würden bei einer RVP frühzeitig die Öffentlichkeit und die betroffenen öffentlichen Stellen beteiligt. Die zuständige Raumordnungsbehörde veröffentlicht die Unterlagen mindestens einen Monat im Internet und zusätzlich analog an gut erreichbarer Stelle. 

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Innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Vorliegen der vollständigen Verfahrensunterlagen endet die RVP, die Entscheidung werde auf Basis dieser sowie der abgegebenen Stellungnahmen und eigener Ermittlungen der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg durch diese getroffen.

DB hat noch keine Verfahrensunterlagen eingereicht

Auf weitere Fragen wie zum Flächenbedarf, der Kapazität der Zubringerstrecken, dem voraussichtlichen Wasserbedarf, der voraussichtlichen Anzahl von Beschäftigten und wie diese das ICE-Werk erreichen werden sowie den zu erwartenden Beeinträchtigungen konnte das Ministerium keine Antworten geben, “da die Deutsche Bahn noch keine Verfahrensunterlagen eingereicht hat”.