Kleingartensparte "Am Birkenhof" in Stahnsdorf
Suche

Doch nicht Wohnbau statt Kleingärten

Lesedauer:5 Minute(n), 30 Sekunde(n)

Dort, wo am Güterfelder Damm jetzt Kleingärten sind, sollte schon bald gebaut werden. Zumindest wenn es nach dem Eigentümer der Anlage und der Verwaltung der Gemeinde gegangen wäre. Doch Bauausschuss und Gemeindevertretung konnten sich mit dem Plan, Kleingärten in Wohngrundstücke umzuwandeln, nicht anfreunden.

Begonnen habe alles mit dem Radweg, der zwischen der Potsdamer Allee und dem Güterfelder Damm gebaut werden soll, schilderte Stahnsdorfs Bürgermeister Bernd Albers (Bürger für Bürger). Für die Verlängerung des Fuß- und Radweges bis an die Bahnhofsstraße sei die Verwaltung mit dem Eigentümer der Kleingartensparte „Am Birkenhof“ in Kontakt getreten. Rund 600 Quadratmeter neben der Heinrich-Zille-Grundschule fehlten der Gemeinde, um das Vorhaben umzusetzen.

Kleingärtner sind derzeit nur Pächter

Der Verkauf dieser Fläche sei mittlerweile von der Gemeinde beurkundet worden. Damit er wirksam wird, muss der Grundstückseigentümer noch einmal aktiv werden und nachbeurkunden. Im Zuge eines Ortstermins sei auch über die Gesamtsituation der Kleingartensparte gesprochen worden, so die Verwaltung im Bauausschuss.

So sind die Kleingärtner aktuell nur Pächter, doch der Eigentümer würde die Fläche an den Kleingartenverband verkaufen – wenn er dafür auf einer Fläche im Bereich Richtung Güterfelder Damm ein Einfamilienhaus und ein Gebäude mit zwei Wohneinheiten sowie drei Einfamilienhäuser errichten darf.

“Es wird Lösungen geben”

Von den drei betroffenen Kleingärten im vorderen Bereich werde ohnehin einer aus Altersgründen aufgegeben, für die beiden anderen gebe es Alternativen auf dem Gelände, so die Verwaltung. Auch für die Mietergärten auf der anderen Seite „wird es Lösungen geben“. 

Mit dem Vorhaben erklärte sich die Gemeinde grundsätzlich einverstanden und begründete das unter anderem damit, dass es für Stahnsdorf keine rechtskräftige Innenbereichssatzung gibt und der Flächennutzungsplan aufgrund seiner Größe nicht parzellenscharf sein kann. Es wurde von einer „Randbebauung“ und einer „Abrundung der Siedlungskante“ gesprochen. Aufgrund dieser Punkte sei es möglich, über einen Antrag auf Vorbescheid abzuklären, ob die Wohnbebauung dort genehmigungsfähig wäre. Zu diesen Vorbescheiden sollte nun die Gemeinde ihr Einvernehmen geben und befragte dazu die Gemeindevertretung.

Gemeindevertreter sprechen von “Kuhhandel”

Bei den Gemeindevertretern fand der Vorschlag keine Zustimmung. Sie sprachen von einem Kuhhandel, was letztlich auch in der Antragsbegründung zum Ausdruck gebracht wird. Diesem ist zu entnehmen: „Die Verwaltung hatte signalisiert, dass bei Veräußerung der benötigten Verkehrsfläche und dem Erhalt der Kleingartensparte grundsätzlich eine positive planungsrechtlich Beurteilung zur Möglichkeit einer Randbebauung erfolgen könnte.“ Auch wurde kritisiert, dass Grünfläche für einen Radweg aufgegeben werden soll. Man befürchtet, bei Zustimmung die Büchse der Pandora zu öffnen und weitere Begehrlichkeiten zu wecken.

Wehret den Anfängen”

Es werde zwar stundenlang über Schottergärten diskutiert, die ein „Miniproblem“ seien, „aber hier lassen wir zu, dass mehrere Kleingärten verschwinden“, setzte Wolfgang Brenneis (CDU) die Auswirkungen in Relation, und Stella Sanders (Bündnisgrüne/Linke) ergänzte: „Das geht gegen jegliche Form von Begrünung.“ Wenn jemand bauen will, solle er schauen, dass er Bauland bekommt, so Gerold Maelzer (BfB): „Wehret den Anfängen.“

Lesen Sie auch:

Albers machte Druck: „Die Frage ist, wie sicher die Sparte ist, wenn die Kleingärtner nicht Eigentümer, sondern Pächter sind.“ Es müsse jeder für sich entscheiden, wie wichtig ihm die Sicherung von 95 Prozent der Anlage auf Kosten der anderen fünf Prozent sei. Auf die Frage, ob der Eigentümer angekündigt habe, die Verträge zu beenden, wenn er die Bauflächen nicht bekommt, erklärt Gemeindesprecher Stephan Reitzig auf Anfrage: „Die Gespräche verliefen konstruktiv, nicht konfrontativ.“ Zudem sei dem Eigentümer bekannt und bewusst, dass eine Änderung der Zweckbestimmung „Dauerkleingarten“ nicht vorgesehen sei.

Im Bauausschuss gab es bis auf eine Enthaltung von der AfD ausschließlich Nein-Stimmen für das Vorhaben, in der Gemeindevertretung gab es fünf Enthaltungen bei dem Antrag für das Einfamilien- und das Zweifamilienhaus sowie sechs Enthaltungen für die drei Einfamilienhäuser, ansonsten nur den Wunsch, dass die Gemeinde das Einvernehmen für die Bauvoranfrage verweigert.

Foto: Konstanze Kobel-Höller