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Hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk noch eine Daseinsberechtigung?

24. April @ 09:30 bis 12:30

Das Radio hat gerade seinen 100. Geburtstag gefeiert. Nach dem Missbrauch des Radios im Dritten Reich zu Propagandazwecken wollten vor allem die West-Alliierten, angelehnt an die britische BBC, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, mit Anstalten des öffentlichen Rechts. 1950 wurde die ARD gegründet. Die Programme der ARD werden aus Rundfunkbeiträgen finanziert. Heute herrscht ein sogenanntes duales Rundfunksystem aus öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privaten Anbietern, letztere finanzieren sich hauptsächlich aus Werbeeinnahmen.

Dozentin: Susanne Katharina Opalka

Kosten: 4 Euro

Details

Datum:
24. April
Zeit:
09:30 bis 12:30
Veranstaltungskategorien:
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Veranstalter

Akademie 2. Lebensjälfte, Kontaktstelle TKS
Telefon
03328/473134
E-Mail
aka-tks@lebenshaelfte.de
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Veranstaltungsort

Akademie 2. Lebenshälfte Teltow
Rheinstrasse 17b / 17
Teltow, Brandenburg 14513 Deutschland
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